Ihre Verpflichtungen

Wenn Sie ein Lieferant von Chemikalien sind, müssen Sie Ihre Stoffe und Gemische gemäß CLP-Verordnung klassifizieren, etikettieren und verpacken. Ihre Verpflichtungen richten sich nach Ihrer Stellung in der Lieferkette.

Die Lieferanten können eine oder mehrere dieser Rollen wahrnehmen:
•    Hersteller von Stoffen oder Gemischen
•    Importeur von Stoffen oder Gemischen
•    Hersteller spezieller Artikel
•    Nachgeschalteter Anwender einschließlich Formulierer oder Reimporteur
•    Vertriebshändler einschließlich Einzelhändler

Wenn Sie einen gefährlichen Stoff vermarkten, müssen Sie die ECHA innerhalb eines Monats ab der erstmaligen Vermarktung dieses Stoffes über seine Klassifizierung und Etikettierung unterrichten.

Die Einmonatsfrist gilt für Importeure ab dem Zeitpunkt, zu dem ein Stoff als solcher oder als Bestandteil eines Gemisches physisch in das Zollgebiet der EU eingeführt wird.

Unter diesem Link finden Sie die Anleitung für die Erstellung der SDB:

•    Guidance on the compilation of safety data sheets

Für welche Produkte ist ein SDB erforderlich?

•    für alle gefährlichen Produkte, Stoffe oder Gemische
•    auf Wunsch des Kunden auch für nicht gefährliche Produkte
•    für Gemische mit mindestens einem gefährlichen Stoff gemäß REACH
•    + Sonderfälle

Neue Anforderungen:

•    neues Klassifizierungssystem
•    neue Höchstgrenzen für verschiedene Konzentrationen
•    Etikettierung

Gültigkeitsdauer:

•    Die Gültigkeitsdauer unterscheidet sich nach dem Format Ihrer Version des verfügbaren oder vermarkteten SDB des/der betroffenen Produkte(s).
Sonstige Verpflichtungen:
•    Kostenlose Vorlage der SDB in der Sprache des Kunden
•    Aktualisierung und erneute Vorlage bei geänderten oder neuen Informationen in Zusammenhang mit der sicheren Verwendung der Produkte.
•    Verwaltung der Ein- und Ausgänge von Informationen zu Ihren Rohstoffen und/oder Handelserzeugnissen

Achtung, wenn Sie Ihre Verpflichtungen nicht einhalten, riskieren Sie eine ganze Reihe von Sanktionen!